Situation:
Der Anteil Freier Schulen in Rheinland-Pfalz ist überraschend gering. Lediglich 1,2 Prozent aller Schulen wird von einem überkon-fessionellen freien Schulträger
betrieben. Der Durchschnitt der übrigen Bundesländer liegt bei 5,4 Prozent. Rheinland-Pfalz ist mit Abstand die rote Laterne aller deutschen
Bundesländer.
Problematik:
Der Grund für die rote Laterne liegt im Privatschulgesetz von 1970. Demnach dürfen Ersatzschulen kein Schulgeld erheben, da sie ansonsten vom Land keine finanzielle
Unterstützung erhalten. Die finanzielle Unterstützung des Landes ist jedoch nicht auskömmlich. Die Lücke zwischen Schulkosten und Landesunterstützung muss aber finanziert werden. Nur wenigen
Schulträgern ist es dauerhaft möglich, die Kosten des Schulbetriebs zu schultern oder gar neue Schulen zu gründen
Mit den Worten des Bundesverfassungsgerichts handelt es sich hier also um ein wertloses Individualgrundrecht auf Gründung existenz-unfähiger
Ersatzschulen.
Es besteht verbreitet die Rechtsauffassung, dass das Privatschul-gesetz von 1970 deshalb verfassungswidrig ist.
Lösung:
Das Privatschulgesetz von 1970 muss dahingehend verändert werden, dass Freie Schulen neu gegründet werden können und dass sie geschützt und so gefördert
werden, dass sie existieren und ihrer Rolle als gleichberechtigte Säule des öffentlichen Bildungssystems nachkommen können.
Situation:
Freie Schulen sind in Rheinland-Pfalz durch die bestehenden Finanz-hilferegelungen gegenüber staatlichen Schulen benachteiligt. Für Schüler*innen an Freien Schulen wird nur ein deutlich
geringerer Beitrag erstattet als an öffentlichen Schulen pro Kopf aufgewendet wird. Schüler*innen an Freien Schulen sind dem Land bislang weniger wert.
Problematik:
Freie Schulen sind strukturell unterfinanziert und müssen erhebliche Mittel von Eltern, Trägern oder Förderern einwerben, um die Schulen kostendeckend führen zu können. Erschwerend kommt hinzu,
dass Freie Schulen in Rheinland-Pfalz in der Regel kein Schulgeld erheben dürfen. Trotz dessen hält sich das Vorurteil, dass sich nicht alle Schüler*innen eine Freie Schule leisten können.
Lösung:
Die Finanzhilfe muss sich in der Höhe an den tatsächlichen und vollständigen Schülerkosten der jeweiligen Schulform des Landes ent-sprechend
orientieren und regelmäßig angepasst werden.
Freien Schulen muss es ermöglicht werden, sich ohne Gewinnabsicht (in der Regel gemeinnützig) auskömmlich zu finanzieren.
Situation:
Die Kommunen haben in den letzten Jahren die Fahrtkosten für die Schüler*innen an öffentlichen Schulen fast komplett übernommen. Die Schüler*innen an Freien Schulen bekommen Fahrtkosten sehr oft
nicht oder nur bis zu einer vergleichbaren öffentlichen Schule erstattet.
Problematik:
Die Handhabung stellt, wegen der teilweise hohen Kosten für die Familien, einen weiteren Wettbewerbsnachteil dar und verkennt die besondere pädagogische Prägung Freier Schulen.
Lösung:
Alle Schüler*innen müssen die Fahrtkosten zu ihrer jeweiligen Schule erstattet bekommen.
Situation:
Nach dem Grundgesetz unterliegen sämtliche Bildungseinrichtungen der Rechtsaufsicht des Staates, das schließt Freie Schulen mit ein. Allerdings dürfen diese gegenüber staatlichen Schulen nicht
benach-teiligt werden. Gewährleistet wird dieses Gleichbehandlungsgebot durch das Privatschulgesetz.
Problematik:
Obwohl sich die Aufsicht in der Regel auf die Prüfung der Voraus-setzungen für die staatliche Genehmigung beschränkt, kommt es immer wieder zu Benachteiligungen durch einzelne
Schulauf-sichtsbeamtinnen und -beamte. Dadurch können Wettbewerbs-nachteile bei der Gewinnung von Lehrkräften oder unangemessene Reglementierungen entstehen.
Lösung:
Die Schulaufsicht muss einheitlich und fair erfolgen. Dies erfordert klare Vorgaben des Ministeriums, nach denen eine Benachteiligung der Freien Schulen
durch die Schulaufsicht ausgeschlossen ist.
Situation:
Neugründungen von Freien Schulen setzen in hohem Maße ehren-amtliches Engagement und eine große finanzielle Risikobereitschaft voraus. Zuvor müssen diese Schulen ihr pädagogisches Konzept durch
die staatliche Schulaufsicht genehmigen lassen. Eine staatliche Kostenrefinanzierung kann jedoch frühestens drei Jahre nach der Gründung beantragt werden.
Problematik:
Entgegen der Kommentierung zum Grundgesetz, die keine generelle Wartefrist nahelegt, wird dies derzeit von der Landesregierung Rheinland-Pfalz so gehandhabt. Entgegen der Rechtsprechung des
Bundesverwaltungsgerichts erhalten Freie Schulen jedoch auch im Nachhinein keinen finanziellen Ausgleich für ihre Vorleistung. Insoweit bedeutet die Wartezeit für einen neuen Träger ein hohes
finanzielles Risiko, das faktisch zu einer Gründungssperre führen kann.
Lösung:
Um diesen Nachteil gegenüber staatlichen Schulen zu vermindern, erwarten die Freien Schulen zumindest eine Verkürzung der Probezeit auf zwei Jahre sowie
einen rückwirkenden Ausgleich der in der Wartezeit entstandenen Kosten.
Bereits bewährte Träger sollten eine sofortige Bezuschussung erhalten.
Situation:
Lehrkräfte an Freien Schulen müssen eine mit den Lehrkräften öffentlicher Schulen gleichwertige Ausbildung nachweisen.
Problematik:
Ein spezifisches pädagogisches Profil, das den Erwartungen des freien Trägers entspricht, muss in vielen Fällen außerhalb des staatlichen Ausbildungsmonopols erworben werden. Ebenfalls im
Unterschied zu staatlichen Schulen sind Lehrkräfte an Freien Schulen gehalten, die Kosten für ihre Fort- und Weiterbildungen selbst aufzubringen.
Lösung:
Die Schulen in freier Trägerschaft halten perspektivisch einen Aus-gleich für angemessen, der geeignet ist, deren finanzielle Schlech-terstellung bei der
Qualifizierung von Lehrkräften zu beseitigen.
Situation:
Es gibt immer weniger ausgebildete Lehrer*innen. In den kom-menden Jahren droht deshalb ein Lehrkäftemangel, der staatliche und private Schulen gleichermaßen trifft.
Problematik:
Der Staat hat ein Ausbildungsmonopol, verbeamtet seine Lehrer*innen und versorgt primär seine eigenen Schulen. Damit stehen den Freien Schulen nicht genügend Lehrkräfte zur Verfügung, um ihr
Potential voll zu entfalten. Aufgrund der Gesamtsituation wird dies Freie Schulen in Zukunft noch stärker betreffen.
Lösung:
Der Staat muss sein Eigeninteresse zurückstellen, um Freien Schulen einen fairen Marktzugang zu Lehrkräften zu ermöglichen. Hierzu gehört die Gleichstellung
der Freien Schulen bei der Lehrkräfteausbildung, die Zurückhaltung bei der Abwerbung von Lehrer*innen aus bestehenden Verträgen, das Schaffen gleicher Einsatzmöglichkeiten für Lehrer*innen an
Freien Schulen wie an staatlichen Schulen, der Zugang auf den Bewerber*innenpool und die Berücksichtigung des Lehrkräftebedarfs Freier Schulen bei der Bedarfsplanung und Bereitstellung von
Studienplätzen.
AGFS
Arbeitsgemeinschaft
Freie Schulen Rheinland-Pfalz / Saarland
Geschäftsstelle:
Freie Waldorfschule Mainz
Merkurweg 2
55126 Mainz - Finthen
Telefon 0 61 31 . 47 20 77
Telefax 0 61 31 . 47 43 35
info@fws-mainz.de
www.fws-mainz.de
Sprecher:
Götz Döring
Mitglied des Vorstands der Regionalen Arbeitsgemeinschaft der
Freien Waldorfschulen Rheinland-Pfalz, Saarland, Luxembourg;
Geschäftsführer der Freien Waldorfschule Mainz
Stellvertretender Sprecher:
Dr. Falk Raschke
Geschäftsführer des Verbands deutscher Privatschulen
VDP Rheinland-Pfalz / Saarland e.V.